Praxistipps

ARCD

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Wohnmobile inklusive im ARCD

Der ARCD hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1928 zu einem modernen Dienstleistungsunter­nehmen entwickelt, das seinen Mitgliedern durch den ohne Mehrkosten integrierten Schutzbrief rund um die Uhr mit Rat und Hilfe zur Seite steht. Der ARCD ist seit jeher der Spezialist für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes: 80 Prozent seiner rund 100 000 Mitglieder gehören dieser Berufsgruppe an. ARCD-Mitglieder zählen außerdem, wie Untersuchungen zeigen, zu den reisefreudigsten im Lande. Dementsprechend werden alle damit verbundenen Leistungen gern und häufig in Anspruch genommen: etwa die detaillierte Planung von Reise- und Urlaubsrouten, oder die Beratung und Buchung im clubeigenen Reisebüro. Der Automobil und Reise Club Deutschland, ARCD hat im Jahr 2010 seine Schutzbriefleistungen verbessert. In Kooperation mit der Signal Iduna Gruppe entstand ein Versicherungspaket mit einem deutlich erweiterten Leistungsspektrum.

Wer eine Panne, einen Unfall, eine Verletzung oder auch nur den Diebstahl seiner Dokumente erleidet, steht schlagartig vor den Fragen: Was tun, was lassen? Wie verhält man sich richtig? Die rund 50 Mitarbeiter der ARCD-Notrufzentrale in Bad Windsheim haben Tag für Tag mit Notfällen wie diesen zu tun und sind eigentlich durch nichts mehr zu überraschen. Wer die unaufgeregte Stimme der erfahrenen Nothelfer hört, beruhigt sich meist schnell wieder. Denn ab diesem Zeitpunkt organisieren die Clubmitarbeiter alles Weitere. Und das kann ganz schön aufwändig sein: Eine Fahrzeugbergung zum Beispiel erfordert eine ausgeklügelte Logistik und schlägt je nach Geräteaufwand und Dauer mit bis zu 2.000 Euro zu Buche. Der Fahrzeug-Rücktransport, also die Überführung eines defekten Mobils an den Heimatort, erfordert den Einsatz eines geeigneten Huckepack-Transporters und kostet je nach Entfernung zum Heimatort 3.000 Euro und mehr. Und bei einer möglicherweise lebensrettenden Rückholung per ASB-Learjet ist der ARCD mit rund 20.000 Euro dabei. Aber es muss ja nicht gleich so schlimm kommen. Für eine Reihe von Leistungen gab es bislang die auch bei der Konkurrenz üblichen Höchstbeträge für die Regulierung. So war nach den allgemein geltenden Schutzbriefbestimmungen etwa die Erstattung für Pannenhilfe vor Ort auf 100, die fürs Abschleppen auf 150 Euro limitiert. Das ist passé: Dank des neuen Schutzbrief-Versicherungspartners, der Signal Iduna Gruppe, gibt es künftig bei den wichtigsten Schutzbriefleistungen des ARCD keinerlei finanzielle Obergrenzen mehr, wenn die Organisation der Hilfe über den ARCD läuft. Dies gilt im Inland wie im europäischen Ausland sowie in den Anrainerstaaten des Mittelmeers. Darüber hinaus wurde das Leistungsspektrum des ARCD deutlich erweitert. Zu dem neuen Schutz- und Sicherheitspaket zählen:

Wohnmobile bis 7,5 Tonnen inklusive

Bei Wohnmobilen entfiel die bislang geltende Gewichtsgrenze von 4 Tonnen – jetzt sind Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen ohne Mehrkosten komplett über den ARCD-Schutzbrief abgesichert.

Deutlich erhöhte Kostenpauschalen

Die vom ARCD ersetzte Kostenpauschale für Mietfahrzeuge beträgt nun 60 Euro je Tag, jene für Übernachtungskosten 80 Euro je Person und Nacht und Aufwendungen für notwendige Taxifahrten werden jetzt jeweils bis zu 30 Euro erstattet. Erhöht wurde auch die Beteiligung an den Kosten für Krankenbesuche, und zwar von 500 auf 800 Euro. Bis zu 3.000 Euro an Fahrtkosten übernimmt der ARCD, wenn eine Auslandsreise wegen Erkrankung oder Tod eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten außerplanmäßig abgebrochen werden muss. Und für die Hilfe in besonderen Notfällen gelten jetzt 500 statt 250 Euro als Höchstgrenze.

Schutz auch für Mopeds und Roller

Mopeds und Motorroller sind ohne Hubraumbeschränkung voll in die Schutzbriefleistungen einbezogen.

Pickup-Service auch in Deutschland

Den Fahrzeug-Rückholservice gibt es auch bei einem Schaden in der Bundesrepublik, nicht nur im Ausland. Vorausgesetzt der Defekt kann nicht innerhalb von drei Tagen repariert werden und es liegt kein Totalschaden vor.

Rückfahrt nach einem Krankenhausaufenthalt

Kann die Heimreise wegen eines Krankenhausaufenthaltes nicht planmäßig angetreten werden, erstattet der ARCD die dadurch entstehenden höheren Fahrt- und Taxikosten gemäß den Schutzbriefbestimmungen.

Hilfe bei Naturkatastrophen

Kann die Reise wegen einer Naturkatastrophe, wie etwa einer Überschwemmung oder einem Lawinenabgang, nicht mit dem ursprünglich gewählten Verkehrsmittel fortgesetzt werden, erstattet der ARCD im Rahmen des Schutzbriefes die Kosten für die Weiterreise (wahlweise zum Zielort oder nach Hause) sowie für bis zu drei Übernachtungen pro Person. Muss das jeweilige Fahrzeug aufgrund einer behördlichen Anordnung am Schadenort zurückgelassen werden, sorgt der ARCD für die Rückholung zum Wohnsitz.

Rettungs- und Suchkosten

Müssen Mitglieder zum Beispiel in den Bergen oder auf hoher See infolge eines Unfalls gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstattet der ARCD die hierbei entstehenden Kosten bis zu einer Höhe von 3000 Euro.

So umfangreich abgesichert lässt es sich unbesorgt auf Reisen gehen. Die zu den neuen ARCD-Clubleistungen gehörenden erweiterten Schutzbriefbedingungen finden Sie auch auf der Homepage des ARCD.